Landesfamilienpass 2024
Landesfamilienpass 2024
Auch 2024 ermöglicht der Landesfamilienpass Kindern und Familien wieder vergünstigte Eintrittspreise zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Es können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weiteren Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen. Die Gutscheine für das Jahr 2024 sind im Bürgerbüro erhältlich. Der Landesfamilienpass ist mehrere Jahre gültig und muss nur bei Änderungen erneuert werden.