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Feuerverbot

Wyhl am Kaiserstuhl, den 14. 06. 2023

Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr, besteht im Wald ab sofort ein FEUERVERBOT (gemäß § 70 LWaldG)

Das Anzünden oder Unterhalten von offenem Feuer oder offenem Licht ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald verboten.

14.06.2023

Fortsamt Emmendingen

Landkreis Emmendingen