Feuerverbot
Wyhl am Kaiserstuhl, den 14. 06. 2023
Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Waldbrandgefahr, besteht im Wald ab sofort ein FEUERVERBOT (gemäß § 70 LWaldG)
Das Anzünden oder Unterhalten von offenem Feuer oder offenem Licht ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald verboten.
14.06.2023
Fortsamt Emmendingen
Landkreis Emmendingen