Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.03.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
10.918.600 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
10.861.800 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
+56.800 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
|
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
+56.800 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
10.315.500 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
9.547.200 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts |
+768.300 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
1.721.000 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
3.360.000 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
-1.639.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf |
-870.700 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
|
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
84.100 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
-84.100 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
-954.800 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €.
Wyhl am Kaiserstuhl, 30.03.2023
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.04.2023 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch das Landratsamt Emmendingen mit Schreiben vom 11.04.2023 bestätigt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.2023 bis 03.05.2023 im Rathaus, Fachbereich Finanzen, 1. OG während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Wyhl am Kaiserstuhl, 21.04.2023
Ferdinand Burger
Bürgermeister
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Wyhl am Kaiserstuhl geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.