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Öffentliche Bekanntmachung Wirtschaftsplan 2023 Abwasserzweckverband

Wyhl am Kaiserstuhl, den 27. 03. 2023

Öffentliche Bekanntmachung über

den Beschluss des Wirtschaftsplanes 2023

des Abwasserzweckverbandes Kaiserstuhl Nord

 

 

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Kaiserstuhl Nord mit Sitz in Wyhl am Kaiserstuhl hat am 02.03.2023 aufgrund des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der heute geltenden Fassung i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der heute geltenden Fassung den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wie folgt festgestellt:

 

 

§ 1

Wirtschaftsplan

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgesetzt mit

 

Erträgen im Erfolgsplan in Höhe von                                                           672.400 €

Aufwendungen im Erfolgsplan in Höhe von                                                             710.400 €

Jahresverlust in Höhe von                                                                                          38.000 €

 

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von                                  643.900 €

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von                                 643.900 €

 

 

§ 2

Kredite

 

Ermächtigung für vorgesehene Kreditaufnahmen                                                             0 €

                    

 

§3

Kassenkredit

 

Höchstbetrag der Kassenkredite                                                                                50.000 €

 

§ 4

Umlagen

 

Die Umlagen werden festgesetzt auf

 

  • Betriebskostenumlage                                                                                       643.900 €
  • Investitionsumlage                                                                                                        0 €

 

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit mit Schreiben vom 23.03.2023 bestätigt. Die Bekanntmachung erfolgt unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 in der Zeit vom 03.04.2023 bis 13.04.2023 auf dem Rathaus der Gemeinde Wyhl, Fachbereich Finanzen, 1. OG während der üblichen Dienststunden ausgelegt ist.

 

Wyhl am Kaiserstuhl, 31.03.2023

 

gez. Ferdinand Burger

Verbandsvorsitzender

 

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.